Psychotherapie, Traumatherapie, Paartherapie in München Schwabing

Kosten - Eine Investition in sich selbst
VORTEILE FÜR SELBSTZAHLER
-
Größere Verfahrensauswahl
-
Formalitäten spielen keine Rolle
-
Therapie auch ohne psychische Erkrankung / Diagnose
-
Große Flexibilität in der Anzahl und Häufigkeit der Sitzungen
-
Behandlung bleibt Privatsache - Keine Weitergabe von sensiblen Daten, die sich negativ auf den Abschluss einer privaten Krankenkasse- oder Zusatzversicherungen sowie die Berufswahl auswirken könnten.
Bitte beachten Sie, dass meine Leistungen ausschließlich
auf Selbstzahlerbasis beruhen - ich also nicht mit der Krankenkasse abrechne.
Gerne informiere ich Sie auf Anfrage über mein
aktuelles Honorar, das sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) orientiert.
Die Bezahlung kann flexibel in bar, per Überweisung oder via PayPal erfolgen.
KOSTENERSTATTUNG
Private Krankenversicherung
Die Kostenerstattung der psychotherapeutischen Behandlung kann von privaten Krankenkassen und heilpraktischen Zusatzversicherungen anteilig (50-80 % des Honorars) übernommen werden.
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung. Ich bin Ihnen gern dabei behilflich, die konkreten Bedingungen Ihrer Krankenkasse/ Versicherung in Erfahrung zu bringen.
HEILPRAKTIKER ZUSATZVERSICHERUNG
Folgende Heilpraktikerversicherungen zahlen auch für Psychotherapie:
Heilpraktiker-Zusatzversicherung Barmenia Mehr Gesundheit 2.000 und 1.000
Heilpraktiker-Zusatzversicherung Gothaer Medien Ambulant
Hier finden Sie Tarifempfehlungen ohne Wartezeit und mit Psychotherapie:
https://www.waizmanntabelle.de/heilpraktikerversicherung/psychotherapie
GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNG
Die Behandlung in einer Privatpraxis kann in der Regel nicht mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden. In Ausnahmefällen
kann sich auch eine gesetzliche Krankenkasse bereit erklären, nach eingehender Prüfung und vorab erteilter Genehmigung 5 probatorische Sitzungen an einen nicht kassenzugelassenen Psychologen und freien Therapeuten (ohne Rechtsanspruch gemäß Sozialgesetzbuch § 27 Abs. 1!) zu erstatten. Schritt für Schritt Anleitung anfordern.