Heilpraktikerin für Psychotherapie
B.Sc. Psychologie
Praxis
Psychotherapie - Traumatherapie - Paartherapie
in München Schwabing

Kosten
Mein Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Einzeltherapie/Beratung/Coaching
50 Minuten 110 €
Hypnosetherapie
50 Minuten 110 €
Paartherapie
50 Minuten 140 €
Ich bitte Sie, das Honorar beim Termin
bar zu bezahlen.
Coaching/Beratung für Unternehmen
Auf Anfrage
Es gibt die Möglichkeit, die Sitzungen
Online oder per Telefon abzuhalten.
Hausbesuche (zzgl. 25 €) sind in Ausnahmefällen möglich.
Termine
Nur nach telefonischer Vereinbarung.
Termine können Sie telefonisch unter der Nummer +49 (0) 89 / 55 89 26 97 vereinbaren.
Sollte ich gerade in einem Klientengespräch sein, hinterlassen Sie bitte Ihren Namen und Ihre Telefonnummer auf meinem Anrufbeantworter oder
senden Sie mir eine Mail praxis@benita-feller.de und ich rufe Sie schnellstmöglich zurück.
Terminabsage
Ich führe eine Terminpraxis und daher sind die Termine für Sie speziell reserviert.
Falls Sie einen Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie mir diesen mind. 24 Stunden vorher abzusagen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass ich bei einer kurzfristigen Absage ein Ausfallhonorar von 90 € in Rechnung stelle.
Vorteile als Selbstzahler
Formalitäten spielen keine Rolle. Ihre Behandlung bleibt Privatsache! Sie entscheiden selbst über den Umgang mit Informationen und
Daten Ihrer Person. Es erfolgt keine Übermittlung an Ihre Krankenkasse.
Sie können Krankheitskosten (außergewöhnliche Belastungen) steuerlich geltend machen.
Keine späteren Nachteile bei der Berufswahl oder beim Wechsel in eine private Krankenkasse oder Zusatzversicherung.
Kostenerstattung
Private Krankenversicherung
Die Kostenerstattung der psychotherapeutischen Behandlung kann von privaten Krankenkassen und heilpraktischen Zusatzversicherungen anteilig (50-80 % des Honorars) übernommen werden.
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung. Ich bin Ihnen gern dabei behilflich, die konkreten Bedingungen Ihrer Krankenkasse/ Versicherung in Erfahrung zu bringen.
Gesetzliche Krankenkasse
Die Behandlung in einer Privatpraxis kann in der Regel nicht mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet werden. In Ausnahmefällen
kann sich auch eine gesetzliche Krankenkasse bereit erklären, nach eingehender Prüfung und vorab erteilter Genehmigung 5 probatorische Sitzungen an einen nicht kassenzugelassenen "Heilpraktiker für Psychotherapie" (ohne Rechtsanspruch gemäß Sozialgesetzbuch § 27 Abs. 1!) zu erstatten.