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Wussten Sie schon?

Psychotherapie von der Steuer absetzen: So funktioniert es!

Psychotherapeutische Behandlungen können erhebliche Kosten verursachen, besonders wenn man auf Selbstzahlertarife angewiesen ist. Doch Betroffene sollten wissen, dass sie diese Kosten steuerlich als außergewöhnliche Belastungen absetzen können. Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler erklärt, wie dies funktioniert.


Steuerliche Absetzbarkeit von Psychotherapiekosten

Ja, die Kosten für eine Psychotherapie können unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden. Diese Kosten zählen zu den Krankheitskosten, die als zwangsläufig betrachtet werden, wenn sie entweder zur Heilung beitragen oder die Krankheit erträglicher machen.

Welche Kosten können abgesetzt werden?

Neben den direkten Kosten der Psychotherapie können auch Fahrtkosten abgesetzt werden, wobei 30 Cent pro Kilometer berechnet werden. Auch notwendige Hilfsmittel, wie beispielsweise Arbeitsbücher, die im Rahmen der Therapie benötigt werden, können in die Steuererklärung aufgenommen werden.

Voraussetzungen und Nachweispflichten

Laut Daniela Karbe-Geßler muss die medizinische Notwendigkeit der Psychotherapie durch eine ärztliche Verordnung nachgewiesen werden. Ohne eine solche Verordnung ist eine Bestätigung der Diagnose durch eine Amtsärztin, einen Amtsarzt oder den medizinischen Dienst der Krankenkasse erforderlich. Wichtig ist, dass dieses Attest vor Beginn der Therapie ausgestellt worden sein muss.

Zudem muss die Therapie von einer approbierten Psychotherapeutin oder einem approbierten Psychotherapeuten durchgeführt werden. Ein Coaching, das meist nicht medizinisch notwendig ist, kann hingegen nicht steuerlich abgesetzt werden.

Angabe der Kosten in der Steuererklärung

Die Ausgaben für Psychotherapie werden in der Anlage "Außergewöhnliche Belastungen" der Steuererklärung eingetragen. Es ist essenziell, alle relevanten Belege sorgfältig aufzubewahren und im Bedarfsfall vorzulegen.

Grenzen der Absetzbarkeit

Es gibt eine zumutbare Eigenbelastungsgrenze für außergewöhnliche Belastungen. Diese Grenze hängt von Faktoren wie Familienstand, Anzahl der Kinder, Einkommen und weiteren getragenen Kosten ab. Daniela Karbe-Geßler erläutert: "Erst wenn die Gesamtsumme der außergewöhnlichen Belastungen die zumutbare Eigenbelastungsgrenze überschreitet, wirkt sich das bei der Steuer aus."

Durch die korrekte Angabe dieser Kosten können Betroffene eine finanzielle Entlastung erreichen, was besonders bei hohen Ausgaben für psychotherapeutische Behandlungen von großer Bedeutung sein kann.




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