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Blog - Wussten Sie schon?

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HEILERLAUBNIS

Zulassung zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung eingeschränkt auf dem Gebiet der Psychotherapie

§1 Abs.3 Heilpraktikergesetz erteilt vom Referat für Gesundheit und Umwelt der Landeshauptstadt München (Bayern).

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